EU stellt OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung ein

Die OS-Plattform der EU wird 2025 abgeschaltet. Erfahre, was sich für Deinen Online-Shop ändert und wie wir Dir dabei helfen. Jetzt lesen!
Inhaltsverzeichnis

Die OS-Plattform hatte einen guten Lauf, naja, zumindest auf dem Papier. Zum 20. Juli 2025 hat die EU sie endgültig abgeschaltet, und damit ändert sich einiges für Deinen Online-Shop. Wenn Du bisher brav einen Link zur OS-Plattform im Impressum oder AGB hattest: Zeit, ihn rauszuwerfen. In diesem Artikel zeigen wir Dir Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist, welche Fristen gelten und welche Pflichten trotzdem bleiben.

Was ist die OS-Plattform und warum verschwindet sie 2025?

Die OS-Plattform war eine EU-Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Käufen. Seit dem 20. Juli 2025 ist sie endgültig abgeschaltet, weil sie über die Jahre kaum genutzt wurde.

Die Europäische Union hat beschlossen, die sogenannte Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 einzustellen. Ursprünglich wurde diese Plattform geschaffen, um Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Online-Händler bei Online-Rechtsgeschäften außergerichtlich zu klären. Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 mussten Online-Unternehmer sowie Marktplätze ausdrücklich auf die Plattform hinweisen.

Aufgrund geringer Nutzung und mangelnder Resonanz wird die OS-Plattform nun offiziell abgeschaltet. Diese Entscheidung basiert auf der EU-Verordnung 2024/3228.

Und „geringe Nutzung“ ist fast schon nett formuliert: Im ersten Betriebsjahr (Februar 2016 bis Februar 2017) besuchten zwar rund 1,9 Millionen Menschen die Plattform, aber nur 24.000 davon reichten tatsächlich einen Fall ein. Das entspricht etwa 0,004 % der EU-Bevölkerung. Auch danach blieb die Zahl niedrig: 2023 gab es EU-weit weniger als 200 gemeldete Beschwerden pro Jahr. Für ein Tool, das Millionen Verbraucher erreichen sollte, ein ziemlich ernüchterndes Ergebnis und der Hauptgrund, warum die EU jetzt reinen Tisch macht.

OS-Plattform Informationspflicht: Was sich für Deinen Shop ändert

Die Informationspflichten zur OS-Plattform ändern sich stufenweise:

  • Bis zum 20. März 2025 können Verbraucher noch Beschwerden über die Plattform einreichen. Ab diesem Datum entfällt diese Möglichkeit, allerdings bleibt der Hinweis auf die Plattform zunächst bestehen. Händler müssen lediglich darauf verzichten, Verbraucher auf die Einreichung von Beschwerden hinzuweisen.
  • Ab dem 20. Juli 2025 endet schließlich die gesamte Informationspflicht. Das bedeutet konkret: Alle Hinweise auf die OS-Plattform müssen vollständig entfernt werden. Dies betrifft vor allem Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), E-Mail-Signaturen sowie Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder Etsy.

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer bestätigt offiziell: Mit dem 20. Juli 2025 entfällt die Hinweispflicht vollständig, auch für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, die bislang ebenfalls verlinken mussten.

Fristen im Überblick: 20. März und 20. Juli 2025

Bis wann muss ich den OS-Plattform-Link entfernen?

Ab dem 20. Juli 2025 musst Du jeden Hinweis auf die OS-Plattform aus Impressum, AGB und E-Mail-Signatur streichen. Zwischen März und Juli durfte er nur nicht mehr aktiv zur Beschwerde aufgefordert werden.

Damit Du nicht selbst nachrechnen musst, hier die Fristen als Tabelle:

ZeitraumWas giltWas Du tun musst
Bis 19. März 2025OS-Plattform aktiv, Beschwerden möglichBestehende Hinweispflicht ganz normal erfüllen
20. März – 19. Juli 2025Keine neuen Beschwerden mehr möglichAufforderung zur Beschwerdeeinreichung streichen, Link kann vorerst bleiben
Ab 20. Juli 2025OS-Plattform endgültig abgeschaltetAlle Hinweise vollständig entfernen: Impressum, AGB, E-Mail-Signatur, Marktplätze

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärungen kündigen: So gehst Du vor

Muss ich eine alte Unterlassungserklärung kündigen?

Ja. Wenn Du früher eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung zur OS-Plattform abgegeben hast, solltest Du sie fristgerecht zum 20. Juli 2025 kündigen. Ohne Kündigung bleibt die vertragliche Pflicht bestehen, auch wenn sich das Gesetz geändert hat.

Händler, die in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung bezüglich der Informationspflicht nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung (ODR-VO) abgegeben haben, müssen diese rechtzeitig bis zum 20. Juli 2025 kündigen. Geschieht dies nicht, bleibt die vertragliche Verpflichtung bestehen.

Das ist der Punkt, an dem viele Händler stolpern: Eine Unterlassungserklärung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der sich nicht automatisch ändert, weil sich ein Gesetz ändert. Wie die IT-Recht-Kanzlei in ihrer Einordnung erläutert, greift die Kündigungspflicht unabhängig davon, ob der ursprüngliche Verstoß überhaupt abgemahnt wurde. Wer hier nichts tut, haftet im Zweifel weiter für etwas, das es rechtlich gar nicht mehr gibt – Aktenordner-Karma, sozusagen.

Bleiben Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen?

Muss ich noch etwas zur Streitschlichtung angeben?

Ja. Die allgemeine Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter müssen weiterhin angeben, ob sie an einem nationalen Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass andere Informationspflichten im Zusammenhang mit der Verbraucherstreitbeilegung unverändert bestehen bleiben.

Konkret heißt das: Nach § 36 VSBG müssen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten weiterhin im Impressum oder in den AGB angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind oder eben nicht. Diese Angabe ist unabhängig von der OS-Plattform und bleibt Pflicht. Wer sie streicht, weil „OS-Plattform ja jetzt weg ist“, verwechselt zwei unterschiedliche Pflichten und riskiert eine Abmahnung.

Kurz zusammengefasst, was entfällt und was bleibt:

PflichtEntfällt seit 20.07.2025Bleibt bestehen
Hinweis auf die OS-Plattform
Klickbarer Link zur OS-Plattform
Allgemeine Angabe zur Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Individuelle Angabe zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren

Hintergrund: Die Geschichte der OS-Plattform seit 2016

Die OS-Plattform wurde 2016 eingeführt und dient als zentrale Anlaufstelle für außergerichtliche Streitigkeiten, insbesondere im Bereich grenzüberschreitender Online-Käufe. Online-Händler mussten stets gut sichtbar einen klickbaren Link zur Plattform anbieten, der unter anderem auch in den AGB verpflichtend war, wenn der Händler sich zur Streitschlichtung bereit erklärt hatte oder dazu verpflichtet war. Ziel der Plattform war es, den Verbraucherschutz zu stärken und schnelle Lösungen bei Konflikten zu ermöglichen.

Rechtlich hängen dabei mehrere Player zusammen, die für das Verständnis wichtig sind: Die Europäische Kommission betrieb die Plattform auf Basis der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Diese wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 vom Dezember 2024 aufgehoben, mit Wirkung zum 20. Juli 2025. National greift ergänzend weiterhin das VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Und wer die neuen Regeln ignoriert, landet schnell beim UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), Stichwort Abmahnung.

Interessant am Rande: Deutsche Verbraucher und Händler waren im ersten Betriebsjahr EU-weit am aktivsten auf der Plattform, mit rund 6.500 eingereichten Beschwerden und über 7.000 Fällen gegen deutsche Händler. Genutzt hat es am Ende trotzdem wenig: 85 % aller gemeldeten Fälle wurden automatisch innerhalb von 30 Tagen geschlossen, meist weil Verbraucher oder Händler gar nicht erst reagierten.

OS-Plattform war gestern – heute zählt Deine Rechtssicherheit!

Die Änderungen bringen für Online-Händler zusätzlichen Handlungsbedarf mit sich. Wir als Agentur übernehmen gerne die komplette Anpassung und sorgen dafür, dass Deine rechtlichen Informationen fristgerecht und vollständig aktualisiert werden. So kannst Du Dich weiterhin entspannt auf Dein Kerngeschäft konzentrieren.

Die OS-Plattform ist Geschichte, aber die Pflicht, Deinen Shop aktuell zu halten, bleibt. We’ve got your back.

Häufige Fragen zur OS-Plattform Abschaltung

Wann wurde die OS-Plattform abgeschaltet? 

Die OS-Plattform der EU wurde zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt, nachdem bereits ab dem 20. März 2025 keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden konnten.

Warum wird die OS-Plattform abgeschaltet? 

Weil sie kaum genutzt wurde. Trotz Millionen Website-Besuchern pro Jahr gab es zuletzt nur noch rund 200 tatsächliche Beschwerdefälle EU-weit pro Jahr, der Verwaltungsaufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Was muss ich konkret aus meinem Impressum entfernen? 

Jeder Verweis auf die OS-Plattform, inklusive Link und Formulierungen wie „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit“. Das betrifft Impressum, AGB, E-Mail-Signatur und Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay.

Gilt die VSBG-Informationspflicht noch? 

Ja. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter müssen weiterhin angeben, ob sie an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, unabhängig von der OS-Plattform.

Was passiert, wenn ich den Hinweis nicht rechtzeitig entfernt? 

Veraltete Hinweise auf eine nicht mehr existierende Plattform können abmahnfähig sein. Gleiches gilt, wenn eine alte Unterlassungserklärung zur OS-Plattform nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Über den Autor

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Matthias Mader
Matthias Mader ist CEO & Founder von nice one agency. Er verantwortet Strategie, Projektplanung, Neukundenakquise und gestaltet operativ Websites, Shopify-Stores sowie Newsletter-Templates. Seine Schwerpunkte liegen außerdem im E-Mail-Marketing und in digitalen Compliance-Themen.

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