Kurz gesagt: Ab Juni 2025 ist eine barrierefreie Website für die meisten Online-Shops und digitalen Angebote in Deutschland pflicht. Wer jetzt eine Barrierefreiheit Website Checkliste abarbeitet, ist auf der sicheren Seite. Und genau dabei helfen wir Dir in diesem Artikel Schritt für Schritt.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Wer bis dahin keine barrierefreie B2C‑Website oder App vorweisen kann, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die gute Nachricht: Mit einem klaren Fahrplan lässt sich die Verpflichtung rechtzeitig erfüllen.
Was ist das BFSG und wen betrifft es?
Das BFSG regelt die digitale Barrierefreiheit für private Unternehmen. Es verpflichtet sie dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Betroffen sind insbesondere:
- Online‑Shops
- Buchungs‑ und Vergleichsportale
- Banken‑ und Versicherungswebsites
- Apps für Verbraucher
Auch kleine und mittelständische Betriebe fallen darunter, sofern sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden anbieten.
Ausnahmen – wann greift das BFSG nicht?
Wer ist vom BFSG ausgenommen? Ausgenommen sind vor allem Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz, reine B2B-Angebote sowie private, nicht-kommerzielle Websites. Auch alte, unveränderte Intranets und archivierte Inhalte fallen nicht unter das Gesetz.
- Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie ausschließlich Services anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG).
- Reine B2B‑Angebote, die sich nicht an Verbraucher richten.
- Private, nicht‑kommerzielle Websites oder Apps ohne Gewinnerzielungsabsicht.
- Intranets/Extranets, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht und seither nicht grundlegend überarbeitet wurden.
- Archivierte Inhalte (z. B. PDFs, Videos), die nicht mehr aktiv zur Kundeninteraktion genutzt werden.
- Fälle, in denen Barrierefreiheit nachweislich eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde; dies ist zu begründen und zu dokumentieren (§ 5 BFSG).
Website mit vs ohne Barrierefreiheit im Vergleich
| Kriterium | Ohne Barrierefreiheit | Mit BFSG-konformer Barrierefreiheit |
|---|---|---|
| Rechtliches Risiko | Bußgeld bis 100.000 € möglich | Rechtssicher nach BFSG & EN 301 549 |
| Erreichbare Zielgruppe | Schließt Menschen mit Einschränkungen aus | Erschließt zusätzliche Nutzergruppen |
| Bedienbarkeit | Oft Barrieren bei Tastatur- und Screenreader-Nutzung | Klare Struktur, für alle bedienbar |
| SEO-Effekt | Ungenutztes Potenzial | Bessere Auffindbarkeit durch sauberes HTML |
| Marktüberwachung | Prüfungen seit Januar 2026 aktiv | Nachweise liegen vor |
Sprintplan zur BFSG‑Compliance
Vor Beginn jeder Umsetzungsphase führen wir eine detaillierte Ist‑Analyse aller BFSG‑Kriterien durch und dokumentieren die Ergebnisse als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der dafür entstehende Aufwand wird separat berechnet. Wird das Projekt anschließend beauftragt, verrechnen wir diese Kosten vollständig mit dem Gesamtprojektbudget.
Die folgenden Tätigkeiten sind grobe Anhaltspunkte und Vorgehensweisen. Der Übersichtlichkeit wegen, wurde auf die Angabe detaillierterer Punkte verzichtet:
| Woche | Maßnahmenübersicht | Wesentliche Aufgaben |
|---|---|---|
| 1–2 | Status prüfen und Maßnahmen planen |
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| 3–4 | Umsetzung starten |
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| 5 | Mobile und Browser testen |
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| 6 | Abschlussprüfung und Dokumentation |
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Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie die europäische Norm EN 301 549 bilden den offiziellen Rahmen für digitale Barrierefreiheit in Europa. WCAG definiert messbare Erfolgskriterien nach den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. EN 301 549 verweist auf diese Kriterien und konkretisiert sie für Websites, Apps und digitale Dokumente. Wer beide Standards einhält, erfüllt damit automatisch die wesentlichen Anforderungen des BFSG, senkt das Risiko von Bußgeldern und verbessert die Nutzererfahrung für alle Kunden.
- Alternativtexte für alle Bilder
- Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1
- Keine „Keyboard Traps“, sämtliche Funktionen per Tab erreichbar
- Klare HTML‑Struktur: main, nav, section, header usw.
- Verständliche Fehlermeldungen bei Formularen
- Keine verpflichtenden Captchas ohne barrierefreie Alternative
Ein Praxis-Beispiel: Eine barrierefreie Website erkennst Du oft schon am Formular. Fehlt eine Rückmeldung wie „E-Mail-Adresse ungültig“ in Textform, ist das ein klarer Hinweis auf Nachholbedarf.
Kostenlose Tools & Vorlagen
- WAVE Accessibility Evaluation Tool: Identifiziert Barrieren direkt auf Deiner Website und zeigt Optimierungspotenziale auf.
- Google Lighthouse: Analysiert Barrierefreiheit, Performance und Best Practices direkt im Browser.
- NVDA Screen Reader: Kostenlose Screenreader-Software für praxisnahe Tests aus Sicht sehbehinderter Nutzer.
- Colour Contrast Checker: Prüft, ob Farbkontraste den WCAG-Anforderungen entsprechen.
- Muster für Barrierefreiheitserklärungen: Grundlage für die gesetzlich geforderte Dokumentation auf Deiner Website.
Barrierefreiheit Website: jetzt handeln statt abwarten!
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit website für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Gleichzeitig bietet sie die Chance, Websites nutzerfreundlicher, leistungsfähiger und für eine größere Zielgruppe zugänglich zu machen.
Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur das Risiko möglicher Bußgelder, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung, die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und die Conversion-Rate seines digitalen Angebots.
Du bist unsicher, ob Deine Website oder Dein Online-Shop die Anforderungen des BFSG erfüllt?
Wir unterstützen Dich bei der Analyse, Priorisierung und Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen – von der technischen Prüfung über die Optimierung nach WCAG und EN 301 549 bis hin zur Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Sprich uns gerne an und lass uns gemeinsam prüfen, wie barrierefrei Dein digitales Angebot bereits heute ist.
Häufig gestellte Fragen zu Barrierefreiheit Website
Für wen sind barrierefreie Websites ab 2025 Pflicht?
Für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richten, allen voran Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Versicherungen. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie reine B2B-Anbieter.
Was passiert, wenn meine Webseite nicht barrierefrei ist?
Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, dazu Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Vertriebsverbot. Seit Januar 2026 prüfen die Marktüberwachungsbehörden aktiv, ob Unternehmen ihre Nachweise vorlegen können, Aussitzen ist also keine Strategie mehr.
Wie kann man eine Website barrierefrei machen?
Mit einem strukturierten Vorgehen: Ist Analyse per WAVE oder Lighthouse, dann Alt-Texte, Kontraste und eine saubere HTML-Struktur nachziehen, Tastaturbedienung sicherstellen und am Ende mit Screenreader testen. Unser Sprintplan weiter oben zeigt Dir den kompletten Ablauf über sechs Wochen.
Wie prüfe ich, ob meine Homepage barrierefrei ist?
Kostenlose Tools wie WAVE oder Google Lighthouse geben Dir einen ersten automatisierten Check. Für ein vollständiges Bild testest Du zusätzlich manuell mit einem Screenreader wie NVDA.
Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt stark vom Ist-Zustand ab: Kleinere Korrekturen wie Alt-Texte und Kontraste sind günstig, ein komplettes Redesign mit neuer HTML-Struktur kostet mehr. Eine Ist-Analyse zu Beginn zeigt Dir schwarz auf weiß, wo Du stehst.



